Grillordnung
Im Interesse Ihrer Sicherheit bitten wir Sie, folgende Punkte zu beachten:
1. Verwenden Sie zum Grillen nur einwandfreie Grillkohle.Bitte kein Holz oder Papier in die Glut werfen.
2. Verwenden Sie bitte keine Alu-Folie zum Grillen! Zum Anzünden nur feste Grillanzünder verwenden. Flüssige Zündmittel wie Benzin, Petroleum, Brennspiritus oder ähnliches sind verboten! Keine Ab- bzw. Weitergabe von Lebensmitteln an andere Parkbesucher.
3. Sorgen Sie dafür, dass der Grill niemals ohne Aufsicht ist.
4. Nach Beenden des Grillens stellen Sie sicher, dass die Glut vollkommen gelöscht ist. – Fragen Sie ggf. unser Personal.
5. Verlassen Sie den Grillplatz nicht, ohne noch einmal überprüft zu haben, ob alles im ordnungsgemäßen Zustand ist. Für liegen gebliebene Sachen können wir keine Haftung übernehmen.
6. Für Schäden, die an Sachen oder Gästen durch fahrlässigen Umgang mit Grillhütten oder Grill auftreten, müssen wir Sie haftbar machen. Die Benutzung der Grilleinrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
Schlüssel Grillhütten
Ihren Schlüssel bekommen Sie an der Hauptkasse. Bitte geben Sie den Schlüssel bis 17.30 Uhr an der Hauptkasse zurück. Die Pfandgebühr von 5 € erhalten Sie bei Rückgabe des Schlüssels zurück.
Müllbeseitigung
Aufgrund der hohen Müllgebühren müssen wir Sie bitten, Ihre Abfälle wieder mitzunehmen. Sollten Sie dafür keine Möglichkeit haben, können Sie am Kiosk oder an der Kasse Restmülltüten zum Preis von 5,00 € (unsere Selbstkosten) erwerben. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Sollte dieser Hinweis nicht beachtet werden, sehen wir uns leider gezwungen das Grillen künftig einzustellen.
Bei Unwetter
Aus Sicherheitsgründen behalten wir uns vor, den Park bei extremen Unwetterwarnungen zu schließen. Im Zweifel bitte anrufen: 04622-2084.
Grillhütten buchen
Buchen Sie ganz bequem in unserem Online ihre Wunsch-Grillhütte und holen sie sich am gebuchten Tag den Schlüssel am Eingang ab.
Park- und Geschäftsordnung
TOLK-SCHAU Familien- Freizeitpark GmbH & Co KG
I. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über den Erwerb von Tickets und für den Besuch des Freizeitparks zwischen dem Besucher und der TOLK-SCHAU FamilienFreizeitpark GmbH & Co. KG („TOLK-SCHAU“).
II. Vertragsschluss, Leistungen und Preise
- Der Vertrag kommt mit dem Kauf eines Tickets zustande. Tickets können im Park an der Eintrittskasse oder im Internet als Online-Ticket (QR-Code) erworben werden. Sie können per Kreditkarte (Visa oder MasterCard/EuroCard), BitCoin oder per Lastschriftverfahren bezahlen. An der Eintrittskasse ist zudem Barzahlung möglich.
- Die Preise für Tickets können die aufgedruckten Kartenpreise übersteigen. Die jeweils gültigen Eintrittspreise sind auf der Website, an der Eintrittskasse oder an Verkaufsstellen ausgewiesen und verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
- Bitte prüfen Sie die Ihnen ausgehändigten Tickets unmittelbar nach Erhalt auf Übereinstimmung. Bei offensichtlicher Falschleistung, insbesondere fehlerhaft ausgestellten Tickets, erhalten Sie Ersatz gegen Rückgabe der bereits übergebenen Tickets, wenn Sie uns den Fehler unverzüglich nach Erhalt mitteilen.
- Die Eintrittskarte berechtigt zum Besuch des Parks sowie zur Nutzung aller Attraktionen, die ohne gesondertes Entgelt angeboten werden. Leistungen, die ein gesondertes Entgelt erfordern, sind entsprechend gekennzeichnet.
- Aus betrieblichen oder sicherheitsbezogenen Gründen können einzelne Attraktionen zeitweise geschlossen sein. Ein Anspruch auf Nutzung sämtlicher Einrichtungen besteht nicht. Dies begründet keinen Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung, sofern wesentliche Leistungen des Parks nicht betroffen sind.
III. Parkzutritt und Tickets
- Tickets berechtigen nur am aufgedruckten Tag zum Eintritt. Auf Verlangen sind die Tickets wahrend des Parkaufenthalts vorzuzeigen. Die Gültigkeit des Tickets erlischt mit Verlassen des Parkgeländes. Eine Rückkehr in den Park am selben Tag erfordert eine persönliche Rücksprache mit den Eintrittskontrolleuren sowie einen Handstempel.
- Tickets dürfen nicht kopiert oder manipuliert werden.
- Der Weiterverkauf von Tickets zu gewerblichen Zwecken ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Betreibers untersagt.
- Ein privater Weiterverkauf ist zulässig, soweit der ursprüngliche Preis nicht überschritten und das Ticket nicht personalisiert ist.
IV. Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten werden rechtzeitig bekanntgegeben. Kurzfristige Änderungen aufgrund von Wetterereignissen, Sicherheitsmaßnahmen oder technischen Störungen bleiben vorbehalten.
V. Parkplatznutzung
- Auf dem Parkplatz gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Den Anweisungen der Parkplatzangestellten ist unbedingt Folge zu leisten. Grundsätzlich gilt auf dem Gelände freies Parken auf den dafür gekennzeichneten oder bereit gestellten Flächen.
- Die TOLK- SCHAU übernimmt keine Obhutspflichten für Fahrzeuge. Für Schäden, die durch den Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht werden, wird im gesetzlichen Umfang gehaftet.
- Das Abstellen im Halte- oder Rettungsbereich kann das Abschleppen auf Kosten des Fahrzeughalters begründen.
VI. Anbringen von Aufklebern
Als Dankeschön und Erinnerung Ihres Besuchs wird die TOLK-SCHAU während Ihres Aufenthaltes eine Plakette/ Sticker mit der gebotenen Sorgfalt an der Heckscheibe Ihres Fahrzeuges anbringen. Hierauf machen wir ebenfalls an präsenter Stelle des Parkplatzes Aufmerksam. Wünschen Sie dies nicht, legen Sie eine Parkscheibe als Zeichen dafür oder Notiz deutlich sichtbar auf die Hutablage oder hinter den Heckscheibenwischer.
VII. Sicherheit und Verhalten im Park
- Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Unfällen ist das Personal unverzüglich zu benachrichtigen.
- Der Aufenthalt in gesperrten Bereichen und das Überwinden von Sicherheitsabsperrungen oder Zäunen ist verboten. Die TOLK-SCHAU haftet nicht für Schäden außerhalb der öffentlichen Wege wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
- Das Rauchen in den Gebäuden ist verboten. Die feuerpolizeilichen Vorschriften sind einzuhalten. Hierzu gehört insbesondere das Entfachen von Feuer an anderen als dafür ausgewiesenen Platzen (sog. „Grillplätze“).
- Das Mitführen von Waffen, gefährlichen Gegenständen, Drohnen, flüssigen Brennstoffen oder pyrotechnischen Artikeln ist untersagt.
- Das Verwenden von Fahrrädern, Lauf- oder Dreirädern, Rollern, Skateboards, Scooter,
Inlineskates/Rollschuhen, Schlitten etc. in den Park ist grundsätzlich untersagt. Ausgenommen sind Bollerwagen.
- Tiere, ausgenommen Assistenzhunde, dürfen nicht in den Park mitgebracht werden.
- Grillplätze dürfen nur an den dafür vorgesehenen Orten und gemäß den ausgehändigten Sicherheitsanweisungen genutzt werden.
- Es gilt das Gebot der Rücksichtnahme gegenüber allen Besuchern. Das mutwillige Lärmen und der lautstarke Betrieb von Geräten (z.B. Soundboxen) ist zu unterlassen.
VIII. Sicherheitsbestimmungen für die Benutzung der Grillhütten
Die Benutzung der Grillhütten und ihrer Einrichtungen unterliegt gesonderten Bestimmungen, die im Interesse Ihrer Sicherheit und der Sicherheit der Mitbesucher unbedingt zu beachten sind. Die entsprechenden Benutzungsanweisungen erhalten Sie bei der Buchung der Grillhütten ausgehändigt. Sie haften für alle fahrlässigen und vorsätzlichen Schaden, die durch Nicht- Einhaltung der Benutzeranweisungen entstehen.
IX. Nutzung von Spiel- und Freizeiteinrichtungen
- Eltern und Aufsichtspersonen haben ihre Aufsichtspflichten eigenverantwortlich wahrzunehmen.
- Spiel- und Bewegungsflächen sind mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zu benutzen.
- Die TOLK-SCHAU haftet für die Verkehrssicherheit der Anlagen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
X. Aufsichtspflicht
- Kinder unter 14 Jahren müssen in Begleitung einer aufsichtsberechtigten Person sein.
- Jugendliche unter 18 Jahren dürfen den Park ohne Begleitung besuchen, sofern sie über eine geeignete Einverständniserklärung verfügen.
XI. Haftung
- Die TOLK-SCHAU haftet uneingeschränkt für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
- Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet die TOLK-SCHAU nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Für mitgebrachte Gegenstände wird nur nach gesetzlichen Maßstäben gehaftet.
- Soweit die Haftung der TOLK-SCHAU nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschrankt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllung- und Verrichtungsgehilfen
- Die gesetzlichen Ansprüche des Besuchers bleiben unberührt.
- Etwaige Schadensmeldungen bzw. etwaige Vorkommnisse, aus denen Grund zur Annahme besteht, dass sich ein Schaden später daraus entwickelt, sind vor Verlassen des Parkgeländes dem Parkpersonal bei der Information mitzuteilen. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, sofern eine mögliche und zumutbare Schadensmeldung nach Verlassen des Parkes vorgenommen wird.
XII. Hausrecht
- Die TOLK-SCHAU übt das Hausrecht aus.
- Besucher, die gegen Sicherheitsbestimmungen, Parkordnung oder gesetzliche Vorgaben verstoßen, können vom Park verwiesen werden.
- Im Falle eines berechtigten Parkverweises wird der Eintrittspreis nicht erstattet.
- Bei unberechtigtem Parkverweis bestehen die gesetzlichen Ansprüche des Besuchers fort.
XIII. Anbieten fremder Waren/ Leistungen, Werbung, Umfragen
Auf dem gesamten Areal der TOLK-SCHAU (inklusive Außenflächen, wie z.B. Parkplätzen) ist das Anbieten oder Inverkehrbringen von Dienstleistungen oder Waren, das Bewerben dieser oder Ähnliches ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Geschäftsleitung untersagt. Verstoße dagegen können sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt werden. Die TOLK-SCHAU behält sich den Ausspruch eines Parkverweises sowie eines Parkverbotes vor.
XIV. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach der der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Behörden erfolgt nur, wenn hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht.
XV. Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
3. Ist der Besucher Kaufmann, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten das AG Schleswig/ LG Flensburg. Die TOLK-SCHAU behält sich das Recht vor, auch jedes andere international zuständige Gericht anzurufen.
XVI. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken
Tolk, im April 2026
Keine Haustiere
Im gesamten Park sind keine Haustiere gestattet.
Öffnungszeiten
Es gelten ausschließlich die angegebenen Öffnungszeiten und Preise auf unserer Homepage.
Wetter
Aus Sicherheitsgründen behalten wir uns vor, den Park bei extremen Unwetterwarnungen zu schließen.
Aufkleber
Während des Parkaufenthalts wird ein "Tolk-Schau"-Sticker an der Heckscheibe angebracht. Wer dies verhindern möchte, legt eine Parkscheibe/Notiz gut sichtbar aus.