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Parkordnung- und Geschäftsordnung

TOLK-SCHAU Familien- Freizeitpark GmbH & Co KG

Information
Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Parkbesuch ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (Besucher) und dem Veranstalter (TOLK- SCHAU) zustande.
Der Käufer und alle eingetragenen Karteninhaber erklären sich mit dem Kauf einverstanden, dass die örtliche Gesundheitsbehörde sie im Falle eines Corona-Falls (Covid-19) kontaktieren darf.

I. Geltungsbereich
Für sämtliche Verträge betreffend des Kaufs von Tickets für den Park gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

II. Leistungen und Zahlungen/ Preise

  1. Die Preise für Tickets können die aufgedruckten Kartenpreise übersteigen. Sie können per Kreditkarte (Visa oder MasterCard/EuroCard) oder per Lastschriftverfahren bezahlen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten. Der Gesamtpreis inklusive aller Gebühren ist nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig.
  2. Das Parkgelände darf nur mit gültigen Eintrittskarten an den gekennzeichneten Eingängen für Besucher betreten werden. Diese berechtigen zum Besuch und zur Benutzung aller zum Zeitpunkt des Besuchs angebotenen Fahrgeschäfte und Leistungen, für die kein gesondertes Entgelt gefordert wird. Leistungen, die ein gesondertes Entgelt erfordern, sind entsprechend gekennzeichnet. Auf Verlangen sind die Tickets während des Parkaufenthalts vorzuzeigen. Die Gültigkeit des Tickets erlischt mit Verlassen des Parkgeländes. Eine Rückkehr in den Park am selben Tag erfordert eine persönliche Rücksprache mit den Eintrittskontolleuren sowie einen Handstempel.
  3. Die Eintrittskarte ist nicht übertragbar und wird bei Missbrauch entzogen.
  4. Änderungen der Parköffnungszeiten bleiben ohne Vorankündigung vorbehalten.

III. Falschleistung und Leistungsausfall

  1. Bitte prüfen Sie die Ihnen ausgehändigten Tickets unmittelbar nach Erhalt auf Übereinstimmung. Bei offensichtlicher Falschleistung, insbesondere fehlerhaft ausgestellten Tickets, erhalten Sie Ersatz gegen Rückgabe der bereits übergebenen Tickets, wenn Sie uns den Fehler unverzüglich nach Erhalt mitteilen.
  2. Der Besucher hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit bzw. Inbetriebnahme aller vorhandenen Leistungen/ Fahrgeschäfte. Der Freizeitpark behält sich vor, einzelne Attraktionen/ Fahrgeschäfte zeitweilig außer Betrieb zu setzen (Reparatur/ Kontrollen/ Prüfungen/ Witterungsbedingungen). Diese Maßnahmen berechtigen nicht zur Erstattung von Eintrittsgeldern, dies auch nicht in Teilen.
  3. Zeitweise außer Betrieb genommene Fahrgeschäfte/ Attraktionen gibt der Freizeitpark am jeweiligen Fahrgeschäft bekannt.

IV. Weiterveräußerung von Eintrittskarten

  1. Ein Weiterverkauf erworbener Eintrittskarten zu einem höheren Verkaufspreis ist dem Erwerber nicht gestattet. Ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung der TOLK-SCHAU ist es nicht gestattet, ein Weiterverkauf der Eintrittskarten der TOLK-SCHAU gewerblich oder kommerziell zu betreiben.
  2. Bei einem Verstoß hiergegen behält sich die TOLK-SCHAU vor, weitergehende zivil- und/ oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten. Darüber hinaus verlieren die weiterveräußerten Tickets ihre Gültigkeit und der weiterveräußernden Person wird zukünftig der Parkzutritt verweigert.

V. Parkpklatz

  1. Es gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung StVO auf den Parkplätzen der TOLK- SCHAU. Den Anweisungen der Parkplatzangestellten ist unbedingt Folge zu leisten. Grundsätzlich gilt auf dem Gelände freies Parken auf den dafür gekennzeichneten oder bereits gestellten Flächen. Sollten Sie diesem nicht Folge leisten und dadurch den Verkehrsfluss auf unserem Gelände behindern, wird das Fahrzeug auf Ihre Kosten beseitigt.
  2. Eine Bewachung Ihres Fahrzeuges durch uns erfolgt nicht. Es ist daher darauf zu achten, dass Sie Ihr Fahrzeug sorgfältig verschließen, keine wertvollen Gegenstände im Fahrzeug belassen und keine Tiere im Fahrzeug zurücklassen.
  3. Für Schäden durch Dritte, Diebstahl, höhere Gewalt oder Witterungsbedingungen an Ihrem Fahrzeug haftet die TOLK-SCHAU und seine Mitarbeiter nicht, es sei denn der Schaden ist grob fahrlässig oder vorsätzlich durch Mitarbeiter der TOLK-SCHAU verursacht worden. Für eine entsprechende Inanspruchnahme ist der Schaden vor Verlassen des Betriebsgeländes der TOLK-SCHAU unverzüglich mitzuteilen, sofern dieses zumutbar ist.

VI. Anbringen von Aufklebern
Als Dankeschön und Erinnerung Ihres Besuchs wird die TOLK-SCHAU während Ihres Aufenthaltes eine Plakette/ Sticker mit der gebotenen Sorgfalt an der Heckscheibe Ihres Fahrzeuges anbringen. Hierauf machen wir ebenfalls an präsenter Stelle des Parkplatzes Aufmerksam. Wünschen Sie dies nicht, legen Sie eine Parkscheibe als Zeichen dafür oder Notiz deutlich sichtbar auf die Hutablage oder hinter den Heckscheibenwischer.

VII. Sicherheitsbestimmungen für den Aufenthalt auf dem Parkgelände

  1. Den Anordnungen des Parkpersonals ist Folge zu leisten. Bei Unfällen ist das Personal unverzüglich zu benachrichtigen.
  2. Rauchen in den Gebäuden ist verboten. Die feuerpolizeilichen Vorschriften sind einzuhalten. Hierzu gehört insbesondere das Entfachen von Feuer an anderen als dafür ausgewiesenen Plätzen (sog. „Grillplätze“).
  3. Die Mitnahme von Hunden und anderen Tieren in der TOLK-SCHAU ist verboten.
  4. Es sind ausschließlich die für Besucher ausgewiesenen Wege zu verwenden und keine
    Sicherheitsabsperrungen oder Zäune zu überwinden. Für Unfälle außerhalb der öffentlichen
    Wege haftet der Freizeitpark nicht wegen Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht.
  5. Der Besitz von Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist im Parkgelände
    untersagt.
  6. Mutwilliges Lärmen und der lautstarke Betrieb von Geräten ist untersagt, wie auch das
    Verwenden von Drohnen o.Ä.
  7. Das Mitbringen von Fahrrädern, Lauf- oder Dreirädern, Rollern, Skateboards, Scooter,
    Rollschuhe, Schlitten etc. ist untersagt.
  8. Es ist angemessene und witterungsentsprechende Oberbekleidung bzw. Schuhwerk zu
    tragen.

VIII. Sicherheitsbestimmungen für die Benutzung der Grillhütten
Die Benutzung der Grillhütten und ihrer Einrichtungen unterliegt gesonderten Bestimmungen, die im Interesse Ihrer Sicherheit und der Sicherheit der Mitbesucher unbedingt zu beachten sind. Die entsprechenden Benutzungsanweisungen erhalten Sie bei der Buchung der Grillhütten ausgehändigt. Sie haften für alle fahrlässigen und vorsätzlichen Schäden, die durch Nicht- Einhaltung der Benutzeranweisungen entstehen.

IX. Benutzung der Spielplätze
Die Benutzung von Spielplätzen, Spielgeräten, Spielwiesen erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.

X. Aufsichtspflicht
Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren sind sorgfältig zu beaufsichtigen. Kinder unter 14 Jahren müssen auf dem Parkgelände von Aufsichtspflichtigen begleitet werden. Etwaige von Mitarbeitern der TOLK-SCHAU geleisteten Überwachungsarbeiten entbinden die Zuständigen nicht von ihrer gebotenen Aufsichtspflicht. Aufsichtspflichtige und Eltern tragen die Verantwortung für Schäden, die durch zu Beaufsichtigende entstehen. 14- bis 18-jährige benötigen eine Vollmacht.

XI. Haftungsbeschränkungen, Ausschluss des Rücktritts bei bestimmten Pflichtverletzungen

  1. Die TOLK-SCHAU haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wie auch bei der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache.
  2. Für mitgebrachte Gegenstände der Besucher wird keine Haftung übernommen. Der Aufenthalt auf dem Freizeitparkgelände und davor sowie die Benutzung der Attraktionen/ Fahrgeschäfte folgt auf eigene Gefahr. Die Erfüllung Erster- Hilfe- Dienste durch Mitarbeiter der TOLK-SCHAU ersetzen nicht eine ggf. notwendige ärztliche Versorgung.
  3. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, haftet die TOLK-SCHAU beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
  4. Außer in den Absätzen 1 und 3 genannten Fällen haftet die TOLK-SCHAU nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.
  5. Das Recht des Kunden, sich wegen einer nicht von der TOLK-SCHAU zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware oder Leistung bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.
  6. Soweit die Haftung der TOLK-SCHAU nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
  7. Etwaige Schadensmeldungen bzw. etwaige Vorkommnisse, aus denen Grund zur Annahme besteht, dass sich ein Schaden später daraus entwickelt, sind vor Verlassen des Parkgeländes dem Parkpersonal bei der Information mitzuteilen. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, sofern eine mögliche und zumutbare Schadensmeldung nach Verlassen des Parkes vorgenommen wird.

XII. Anbieten fremder Waren/ Leistungen, Werbung, Umfragen
Auf dem gesamten Areal der TOLK-SCHAU ist das Anbieten, Inverkehrbringen von Dienstleistungen oder Waren, das Bewerben dieser oder Ähnliches ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Geschäftsleitung untersagt. Verstöße dagegen werden sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt und erhalten Parkverweis, wie auch Parkverbot.

XIII. Hausrecht
Die TOLK-SCHAU ist berechtigt, Personen, die gegen die Parkordnung oder der Anweisung des Personals verstoßen oder ohne gültige Eintrittskarte auf dem Parkgelände angetroffen werden, entschädigungslos vom Freizeitpark zu verweisen sowie ein Haus- und Betretungsverbot des Parks auszusprechen. Verstöße dagegen werden sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt.

XIV. Schlussklauseln

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollten einzelne Punkte dieser Parkordnung ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  2. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Tolk, sofern der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist.
  3. Ist der Besucher Kaufmann, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten AG Schleswig/ LG Flensburg. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute. Die TOLK-SCHAU behält sich das Recht vor, auch jedes andere international zuständige Gericht anzurufen.

Tolk, im Juli 2018